Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsgegenstand
1.1 Hiermit werden zwischen Ninathletics Personaltraining und dem Klienten folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, sonstigen Sportanlagen, zu Hause, zu Fitnessreisen etc.) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Ninathletics Personaltraining übt die Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit aus. Der Status ist der eines freien Gewerbes. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Klient akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Ninathletics Personaltraining diese AGB. Ninathletics Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung bzw. Beratung individuell zu betreuen und zu beraten.
1.3 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung und Beratung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.4 Die vereinbarte Trainingsbetreuung und Beratungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Training
2.1 Die Dauer einer Trainings- bzw. Beratungseinheit beträgt 30,60 oder 90 Minuten. Hiervon abweichende Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einer obligatorischen Anamneseaufnahme durch Ninathletics Personal Training möglich.
§ 3 Sonstige Leistungen
3.1 Ninathletics Personal Training steht seinen Klienten generell zu jeder Tageszeit im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung und Beratung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Ninathletics Personal Training, da es zum Zeitpunkt einer Terminwahrnehmung zur verzögerten Beantwortung eines versuchten Telefonanrufs bzw. einer gesendeten E-Mail kommen kann.
3.2 Eine Erstberatung ist in aller Regel kostenfrei. Pro Person jedoch maximal einmal.
3.3 Programmbuchung: Wöchentliche Einheiten je nach gewählten Programn müssen gänzlich eingelöst werden und sind nicht übertragbar auf die Folgewoche. Andernfalls werden folglich die nicht in Anspruch genommenen Einheiten in Rechnung gestellt.
3.4 Die Programme dienen dazu, konkrete Ziele zu erreichen. Dies ist nur durch Ninathletics gewährleistet wenn der Klient alle Einheiten plangemäß einlöst und verlässlich durchführt. Sowie Ernährungs- und Trainingspläne laut Vorschriften einhält.
§ 4 Haftung
4.1 Ninathletics Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung wird hiermit vom Klienten für die in 4.1 genannten Arten der Pflichtverletzung akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Ninathletics Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Ninathletics Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Ninathletics Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
4.6 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
4.7 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Gerät der Kunde nach §286 BGB 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug, werden Verzugszinsen erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.
5.2 Das Honorar ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen und wird zusätzlich via Unterschrift einer Leistungsvereinbarung von beiden Vertragspartnern schriftlich vor Beginn der Leistungsausführung festgehalten. Ninathletics Personal Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5.3 Die Überweisung erfolgt auf das Konto:
Nina Stöcker
Volksbank Wittgenstein eG
IBAN DE14460634050515213400
BIC GENODEM1BB1
5.4 Bei Barzahlung wird dem Kunden eine Quittung über den bezahlten Betrag ausgestellt und ausgehändigt. Zusätzlich wird die Methode der Barzahlung auf der Leistungsvereinbarung schriftlich vereinbart.
5.5 Alle Preise inklusiveder aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Ninathletics Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Ninathletics Personal Training.
6.5 Anfahrtskosten sind bis zum 10. km frei. Ab dem 11. km werden die Kosten (0,70/km inkl. Steuer) für Hin- und Rückfahrt erhoben.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.1 Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattung oder Zeitgutschriften.
7.2 Sobald ein Outdoortermin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Ninathletics abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist für temperatur und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
§ 8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Ninathletics Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Ninathletics Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 10 Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Ninathletics Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Ninathletics Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
11.2 Nach jeder in Anspruch genommenen Leistungseinheit muss der Klient die Teilnahme auf einem von Ninathletics Personal Training erstellten Anwesenheitsformular schriftlich bestätigen.
11.3 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.